400-jahre-zeitung.de
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Allgemeine Geschäftsbedingungen von ITT Corp., nachfolgend 400-jahre-zeitung.de genannt.
§ 1 ReichweiteDie Leistungen von 400-jahre-zeitung.de erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen der Partner wird hiermit widersprochen.
§ 2 Leistungsbeschreibung400-jahre-zeitung.de erbringt auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen unter dem Namen 400-jahre-zeitung.de folgende Dienstleistung: Die Bereitstellung eines Handels- und Tauschsystems, nachfolgend als Handelssystem genannt, von Textlinks zur Veröffentlichung von Textlink-Angeboten von Dr400-jahre-zeitung.deen auf den Internetseiten von 400-jahre-zeitung.de.
§ 3 Anmeldung und TeilnahmeDie Nutzung des Handelssystems von 400-jahre-zeitung.de setzt die Anmeldung als Mitglied voraus. Ein Anspruch auf Anmeldung zu dem 400-jahre-zeitung.de-Handelssystem besteht nicht. Die Anmeldung selbst ist kostenlos. Sie erfolgt durch Eröffnung eines Mitgliedskontos unter Zustimmung u.a. zu diesen AGB. Mit der Anmeldung kommt zwischen 400-jahre-zeitung.de und dem Mitglied ein Vertrag über die Nutzung des 400-jahre-zeitung.de-Handelssystems zustande. Die Anmeldung ist nur juristischen Personen und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen erlaubt. Insbesondere Minderjährigen ist eine Anmeldung untersagt. Für die Anmeldung sind Name und Adresse der Firma oder der natürlichen Person sowie sonstige Angaben, insbesondere die in § 6 Teledienstegesetz verlangten Pflichtangaben, 400-jahre-zeitung.de mitzuteilen. Im Bedarfsfall ist der aktuelle Nachweis einer Gewerbeanmeldung, die Steuernummer und soweit vorhanden ein aktueller Handelsregisterauszug vorzulegen. Soweit der Handel, Einfuhr oder Ausfuhr mit den gewünschten Produkten lizenziert oder in sonstiger Weise durch Gesetz oder behördliche Anordnung geregelt oder beschränkt ist, hat der Partner eine entsprechende gültige Lizenz oder behördliche Erlaubnis gegebenenfalls auch für das Ausland nachzuweisen.
§ 4 VertragsschlussNach Eingang der Anmeldung behält sich 400-jahre-zeitung.de eine Prüfung vor, eine Mitgliedschaft mit dem Partner abzuschließen. Die Mitgliedschaft kommt dadurch zustande, dass 400-jahre-zeitung.de die übersandte Anmeldung nach Prüfung bestätigt. Diese Bestätigung kann auch durch die Freischaltung des Accounts des Partners im Kundencenter von 400-jahre-zeitung.de und Übersendung der Zugangsdaten per Email erfolgen. Gründe für eine Annahme oder Ablehnung der Anmeldung werden nicht mitgeteilt.
§ 5 Gestaltung und Ausführung der Leistung400-jahre-zeitung.de stellt seinen Mitgliedern das in § 2 beschriebene Handelssystem zur Verfügung. Die Nutzung des Handelssystems oder der Umfang, in dem einzelne Funktionen und Services genutzt werden können, kann von 400-jahre-zeitung.de an bestimmte Voraussetzungen geknüpft werden, wie z.B. Prüfung der Anmeldedaten, Mitgliedschaftsdauer oder und Zahlungsnachweise. Der Anspruch des Mitglieds auf Nutzung des 400-jahre-zeitung.de-Handelssystems und ihrer Funktionen besteht nur im Rahmen des aktuellen Stands der Technik. v beschränkt seine Leistungen zeitweilig, wenn dies im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit oder Integrität der Server oder zur Durchführung technischer Maßnahmen erforderlich ist und dies der ordnungsgemäßen oder verbesserten Erbringung der Leistungen dient (Wartungsarbeiten). 400-jahre-zeitung.de berücksichtigt in diesen Fällen die berechtigten Interessen der Mitglieder, wie z.B. durch Vorabinformationen.
§ 6 AktualisierungspflichtDie mit der Anmeldung oder sonst übersandten Angaben der Mitglieder sind nach den Vorgaben von v regelmäßig zu aktualisieren. Kommt der Partner diesen Anforderungen nicht nach, kann nach Aufforderung und Ablauf einer gesetzten angemessenen Frist zur Vornahme der Ergänzung das Vertragsverhältnis gekündigt werden.
§ 7 Vergütung & AbrechnungDie Abrechnung über Transaktionen über das v-Handelssystem erfolgen ausschließlich über 400-jahre-zeitung.de. Eine kostenpflichtige Textlink-Buchung kommt erst dann zustande, wenn der Beitrag für den ersten Leistungszeitraum (in der Regel 1 Monat) direkt an 400-jahre-zeitung.de bezahlt wurde.
§ 8 FreischaltungDie Freischaltung des Partners und Veröffentlichung seines Internetlinks erfolgt erst, sobald alle von 400-jahre-zeitung.de angeforderten Unterlagen vorliegen, der Mindestguthabenbetrag bei 400-jahre-zeitung.de eingegangen ist und die Abgleichung der Angebote des Partners mit dem Produktkatalog abgeschlossen ist, was regelmäßig binnen 14 Tagen geschehen sollte.
§ 9 FreistellungDie Mitglieder garantieren gegenüber der 400-jahre-zeitung.de die Legalität ihrer Angebote, insbesondere dass, falls erforderlich, die Qualifikationen und gewerblichen Voraussetzungen zum Vertrieb der angebotenen Textlink Artikel besitzen und keine verbotenen, indizierten, oder sonst in irgendeiner Weise gesetzlich unzulässige Inhalte auf den angebotenen Internetseiten darstellen. 400-jahre-zeitung.de übernimmt keinerlei Gewährleistung oder Garantie dafür, dass das Mitglied berechtigt ist, die von Ihm angebotenen Textlinks zu verkaufen oder zu erwerben. Das Angebot von Textlinks auf Webseiten mit pornographischen, rassistischen, propagandistischen, politisch radikalen o. ä., gesetzlich verbotenen oder indizierten Inhalten über das von 400-jahre-zeitung.de betriebene Handelssystem ist ausgeschlossen. Sofern 400-jahre-zeitung.de von solchen Angeboten Kenntnis erhält, ist sie berechtigt, ohne Einhalten einer Kündigungsfrist das verbotene Angebot sofort von den Web-Seiten zu entfernen und das Mitglied von dem Handelssystem auszuschließen. Das Mitglied verpflichtet sich, 400-jahre-zeitung.de gegebenenfalls von allen Ansprüchen Dr400-jahre-zeitung.deer, die diese durch Angebote, Handlungen oder Unterlassungen der Mitglieder aufgrund Marken-, Wettbewerbs-, sonstiger gewerblicher Schutzrechte oder durch sonstige Rechte erwerben können, freizustellen oder zu befreien und eventuell 400-jahre-zeitung.de entstandenen Schaden dieser zu ersetzen. Dies gilt sinngemäß auch für behördliche oder gerichtliche oder sonstige hoheitliche Anordnungen. Sollte 400-jahre-zeitung.de in Anspruch genommen werden, hat das Mitglied alles zu tun, um weiteren Schaden abzuwenden, insbesondere hat er 400-jahre-zeitung.de notwendige Unterlagen und Dokumente, die sich in seinem Besitz befinden oder die er besorgen kann, zur Verfügung zu stellen, und Auskünfte zu geben, soweit diese zur Rechtsverfolgung notwendig sind.
§ 10 KündigungBeide Parteien haben das Recht den Vertrag jederzeit zu kündigen. Für die Kündigungserklärung genügt eine schriftliche M400-jahre-zeitung.deeilung an die angegebene Adresse oder per Email.
§ 11 Gewährleistung, GarantieDie Haftung von 400-jahre-zeitung.de gilt nicht für die Verfügbarkeit des Internets beim Kunden oder den Mitgliedern. Den Parteien ist bekannt, dass Software und Datenbanken grundsätzlich nicht fehlerfrei sind und daher ständiger Pflege bedarf. 400-jahre-zeitung.de ist es vorbehalten, zur Durchführung notwendiger Wartungsarbeiten die Seiten vom Netz zu nehmen. 400-jahre-zeitung.de haftet auch nicht für Ausfallzeiten aufgrund notwendiger Pflege- und Wartungsarbeiten oder neu aufgetauchter Fehler. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die die Leistungserbringung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Dr400-jahre-zeitung.deen eintreten, hat 400-jahre-zeitung.de auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. In diesem Fall kann 400-jahre-zeitung.de die vertraglich definierte Leistung angemessen hinausschieben oder ganz oder teilweise vom Vertrag kostenfrei zurücktreten. Schadensersatzansprüche sind in diesem Falle ausgeschlossen.
§ 12 Haftung400-jahre-zeitung.de stellt lediglich ein Handelssystem für Textlinks zur Verfügung. Es wird keine Garantie für die Reichweite oder für eine Mindestmenge von Buchungen vergeben. Schadensersatzansprüche gegen 400-jahre-zeitung.de sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigem Verhaltens entstanden sind, sowie bei einer Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet 400-jahre-zeitung.de für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus Schadensersatzansprüchen Dr400-jahre-zeitung.deer sowie auf sonstige m400-jahre-zeitung.deelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden, es sei denn ein von 400-jahre-zeitung.de garantiertes Leistungsmerkmal beabsichtig gerade, den Partner gegen solche Schäden abzusichern. Soweit die Haftung von 400-jahre-zeitung.de ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von 400-jahre-zeitung.de.
§ 13 SchriftformklauselAlle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Beurkundung durch die Geschäftsleitung. Insbesondere Absprachen per Email gelten nur, wenn Sie zusätzlich schriftlich bestätigt wurden.
§ 14 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, TeilnichtigkeitFür diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen 400-jahre-zeitung.de und Partner gilt das Recht der USA. Gerichtsstandort ist die USA. Sollte eine Bestimmung in diesen Bedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Abstimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. In diesem Falle verpflichten sich die Partner , eine Lösung zu finden, welche rechtlich oder wirtschaftlich der unwirksamen Regelung weitgehend entspricht.
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